GEMEINDE LOSENSTEIN IM ENNSTAL
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Jene Grundbesitzer, deren Liegenschaften direkt an öffentliche Straßen oder Gehsteige angrenzen sind lt. Straßenverkehrsordnung verpflichtet, den sog. "Lichtraum" von überhängenden Sträuchern, Bäumen aber auch hohem Gras entlang der Fahrbahn freizuhalten. Dieser Lichtraum beträgt über Gehsteigen 2,5m und über Fahrbahnen 4,5m.
Da dies in manchen Straßenzügen seit Jahren nur unzureichend erfolgt, entstehen oft große Behinderungen bei der Müllabfuhr bzw. im Winterdienst.
Alle betroffenen Grundbesitzer werden daher aufgefordert, die überhängenden bzw. auskragenden Äste ihrer Bäume und Sträucher - aber auch zu hohen Grasbewuchs (Sichtbehinderung) <80cm entlang der Fahrbahn zu prüfen und ggfs. zu entfernen.
Gerne stehen die Mitarbeiter der Gemeinde zur Verfügung, sofern Straßenabsperrungen oder Beschilderungen für die dazu notwendigen Arbeiten benötigt werden.
04.06.2024