OÖVV Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
Jede Schülerin und jeder Schüler bzw. Lehrling in Österreich hat die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigt mit den Öffis zur Schule und/oder zum Lehrbetrieb zu fahren.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Schülerin oder Schüler und/oder Lehrling darf nicht älter als 24 Jahre sein.
- Die Familienbeihilfe muss bezogen werden
- Der Wohnort und/oder Ausbildungsort muss in Österreich sein.
Seit 10. Juni 2025 steht das Onlinesystem bzw. der Webshop zur Antragsstellung der OÖVV Schüler-/Lehrlingsfreifahrt für das Schuljahr 2025/26 für Oberösterreich zur Verfügung: www.shop.ooevv.at
Alle Informationen zur Beantragung der Schüler-/Lehrlingsfreifahrt 2024/25 finden Sie auf der Website des OÖ Verkehrsverbundes www.ooevv.at