Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline

Vertretung Finanzonline

Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person ("Vertrauensperson") erledigen lassen.
Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln. 
Das ist transparent und sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und außerdem jederzeit widerrufbar.

Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten.
Die Person die sich vertreten lassen möchte, benötigt dazu KEINE ID-Austria Registrierung!

finanzonline_unentgeltliche_vertretung.pdf herunterladen (0.01 MB)

FON-UV1 (3) - unentgeltliche Vertretung Finanzonline.pdf herunterladen (0.19 MB)


Alle wichtigen Fragen (Wer kann vertreten? - Wie richte ich eine unentgeltliche Vertretung ein? - Wie wird die Vertretung genutzt?) werden im nachstehenden Link ausführlich beantwortet:

https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html

05.03.2026